Für jeden Einsatz wird eine Auftragsbestätigung vereinbart,
in der sämtliche die Betreuung betreffenden Einzelheiten enthalten
sind und die vom Klienten zustimmungshalber unterzeichnet wird.
Die für anerkannte Leistungen zur Anwendung gelangenden Tarife
sind diejenigen des Spitex-Abkommens mit den Krankenversicherern
und sie beinhalten alle Sozial- und Versicherungslasten, die berufliche
Zivilhaftpflicht und sämtliche Internursing-Leistungen (wie z.B.
sofortiger Personalersatz bei Erkrankung oder Unfall des Betreuers
bzw. Pflegers, Auffindbarkeit rund um die Uhr usw.).
Rechnungstellung erfolgt monatlich; die Rechnung wird für Leistungen
im Sinne der obligatorischen Versicherung direkt an die Krankenkasse,
für allfällige sonstige Leistungen an den Klienten gerichtet.
Für Leistungen infolge ärztlicher Verschreibung wird keine Mehrwertsteuer
(MWSt) verrechnet.
Die Mindestdauer je Einsatz beträgt eine Stunde.
Mindestfristen für Auftragskündigung: bis zum 6. Monat 1 Woche
gemäss Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung; ab dem 7. Monat
gelten die Bestimmungen der Art. 334 ff OR.
Bei Betreuung in abgelegenen Gebieten kann ggf., nach Einwilligung
des Klienten, eine Reisepauschale angewendet werden.
Die Mitarbeiter bleiben Arbeitnehmer der Internursing für die
gesamte Dauer der Dienstleistung; sie können von einem Klienten
direkt gegen Bezahlung einer nach den entsprechenden (bei der
Internursing einzuholenden) Bedingungen festgelegten Vermittlungsgebühr
eingestellt werden.