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internursing
Vergütung von der Krankenkasse


  • Für jeden Einsatz wird eine Auftragsbestätigung vereinbart, in der sämtliche die Betreuung betreffenden Einzelheiten enthalten sind und die vom Klienten zustimmungshalber unterzeichnet wird.

  • Die für anerkannte Leistungen zur Anwendung gelangenden Tarife sind diejenigen des Spitex-Abkommens mit den Krankenversicherern und sie beinhalten alle Sozial- und Versicherungslasten, die berufliche Zivilhaftpflicht und sämtliche Internursing-Leistungen (wie z.B. sofortiger Personalersatz bei Erkrankung oder Unfall des Betreuers bzw. Pflegers, Auffindbarkeit rund um die Uhr usw.).

  • Rechnungstellung erfolgt monatlich; die Rechnung wird für Leistungen im Sinne der obligatorischen Versicherung direkt an die Krankenkasse, für allfällige sonstige Leistungen an den Klienten gerichtet.

  • Für Leistungen infolge ärztlicher Verschreibung wird keine Mehrwertsteuer (MWSt) verrechnet.

  • Die Mindestdauer je Einsatz beträgt eine Stunde.

  • Mindestfristen für Auftragskündigung: bis zum 6. Monat 1 Woche gemäss Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung; ab dem 7. Monat gelten die Bestimmungen der Art. 334 ff OR.

  • Bei Betreuung in abgelegenen Gebieten kann ggf., nach Einwilligung des Klienten, eine Reisepauschale angewendet werden.

  • Die Mitarbeiter bleiben Arbeitnehmer der Internursing für die gesamte Dauer der Dienstleistung; sie können von einem Klienten direkt gegen Bezahlung einer nach den entsprechenden (bei der Internursing einzuholenden) Bedingungen festgelegten Vermittlungsgebühr eingestellt werden.
 
 

LUGANO | Internursing SA | Via Carzo 7, 6900 Paradiso
Tel. 091 994 94 54 Fax 091 993 04 90 | E-mail: lugano@internursing.ch
Verwaltung: Postfach 143, 6907 Lugano

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